Strafverfahren bringen einschneidende und unmittelbare Konsequenzen mit sich: Verhaftung, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Einvernahme, Kontosperre, Beschlagnahmung und Durchsuchung von Computern und Handys sind nur einige der zahlreichen Zwangsmassnahmen aus dem Repertoire der Staatsanwaltschaft, denen sich die beschuldigte Person gegenüber sieht.

Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen im Untersuchungsverfahren zu Beginn eines Strafverfahrens über umfangreiche Zwangsmittel (z.B. Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Einvernahmen, Beschlagnahmungen etc.). Die Grenzen des Möglichen und rechtlich zulässigen sind dabei nicht immer klar. Um dieser Übermacht der Strafverfolgungsbehörden nicht alleine begegnen zu müssen, ist es wichtig schon zu Beginn des Verfahrens die professionelle Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafrechtsexperten beizuziehen, welcher die Spielregeln des Verfahrens kennt.

Wir vertreten und verteidigen Sie spezialisiert in allen Strafverfahren. Durch unsere langjährige Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Aargau sind wir diesbezüglich hervorragend vernetzt und kennen die internen Abläufe der Gegenpartei genauestens. Wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird oder Sie von der Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl erhalten haben, nehmen Sie bitte umgehend und möglichst schnell mit uns Kontakt auf, damit keine Fristen unnötig verpasst werden.